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Montag, 16. September 2013

Multiple-Choice Prüfungsfragen Versicherungsfachmann (IHK) und Finanzanlagenfachmann (IHK)

Wenn man zur Zeit als Versicherungsvermittler oder Finanzanlagenvermittler tätig werden möchte, braucht eine Erlaubnis des Gewerbeamtes. Die rechtlichen Grundlagen für den Versicherungsfachmann (IHK) stehen in Paragraph 34 d der GewO. Der IHK Finanzanlagenfachmann wird in Paragraph 34f der Gewerbeordnung behandelt. Eine Anforderung hier ist es, dass der Berater die erforderliche Sachkunde für die praktische Tätigkeit nachweisen kann. Daher werden in einer Prüfung der Sachkunde Prüfungsfragen am PC abgelegt.

Zur Vorbereitung auf die computergestützte IHK Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann bzw. Finanzanlagenfachmann muss kein Kurs vor Ort und kein bestimmter Lehrgang absolviert werden. Die Vorbereitung auf die Prüfung der Sachkunde kann in eigener Regie erfolgen. Die Prüfung der Sachkunde bei der IHK zum Versicherungsfachmann und Finanzanlagenfachmann kann mit dem passenden Unterlagensatz und einer Vorlaufzeit von 2 bis 6 Monaten mit Erfolg absolviert werden. Prüfungsfragen zur Sachkundeprüfung der Industrie- und Handelskammer zum Versicherungsfachmann bzw. zum Finanzanlagenfachmann sind für Berater elementar, die die Erlaubnis nach § 34d oder 34f GewO beantragen müssen. In der Sachkundeprüfung vor der IHK werden in der Sachkundeprüfung breit gefächerte Prüfungsfragen geprüft. Da das Versicherungsvertragsgesetz oft geändert wird, sind frisch erstellte Prüfungsfragen zur Vorbereitung äußerst essenziell.

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